Veranstaltungsort

Festhalle Laiz
Hauptstraße 50, 72488 Sigmaringen

Kategorie

Datum

17.Apr..2026
Vorbei!

Uhrzeit

19:30

Teilnehmer

Mitglieder

Hauptversammlung

 

  • 11 Mitgliederversammlung der Satzung

(1) Der Mitgliederversammlung gehören alle Mitglieder an. Sie ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, spätestens aber im April eines jeden Jahres. Vorsitzender ist der Zunftmeister. Die Einberufung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung der Tagesordnung im Stadtspiegel der Stadt Sigmaringen und der Homepage der Zunft. Zwischen der Bekanntmachung und der Versammlung muss eine Frist von 10 Tagen liegen. Anträge zur Mitgliederversammlung und Wahlvorschläge müssen spätestens 5 Tage vor ihrem Zusammentritt beim Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden.